Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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BFA1-14

Anwendungs-Nummer: 008104-00/00-001

Kulturen
Weinrebe
Schaderreger
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Entwicklungsstadium
16 – 69
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
4
zugelassen bis
31.01.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
ES16 2,7 LH – – 600 LH
ES55 3,6 LH – – 800 LH
ES68 4,5 LH – – 1.000 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Weinrebe 14 Tage EWTK

Anwendungszeitpunkte

Verwendungszweck

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab