Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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DELU Wühlmausgas

Anwendungs-Nummer: 008040-00/00-019

Kulturen
Zierpflanzen
Schaderreger
Schermaus
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
Anwendungstechnik
auslegen
Erläuterung zum Schaderreger
RVGXX
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
zugelassen bis
30.11.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
5 G3

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NT670 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen.
WW864 Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW704 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden.