DELU Wühlmausgas
Anwendungs-Nummer: 008040-00/00-005
- Kulturen
- Wiesen, Weiden
- Schaderreger
- Maulwurf
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
- Anwendungstechnik
- auslegen
- Erläuterung zum Schaderreger
- RVGXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- –
- zugelassen bis
- 30.11.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 20 G3 | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Wiesen, Weiden | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- ganzjährig
- nach Befallsbeginn
Bemerkungen
- AT1018
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NT670 | Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen. | – | – |
| NW704 | Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. | – | – |
| WW865 | Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |