Alginure Ascophos
Anwendungs-Nummer: 007839-61/16-005
- Kulturen
- Zierpflanzen
- Schaderreger
- Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- gießen
- Entwicklungsstadium
- 11
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.01.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 16 LH | 30.000 – 60.000 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Bemerkungen
- KO0123
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SF275-49ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| SF276-4ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | – | – |