Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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MON 79991-SG

Anwendungs-Nummer: 007525-00/00-014

Kulturen
Nichtkulturland ohne Holzgewächse
Schaderreger
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
streichen
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
15.12.2026

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
33 %%

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bu
WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.