COMPO Rasendünger mit Moosvernichter
Anwendungs-Nummer: 006275-64/01-001
- Kulturen
- Rasen
- Schaderreger
- Moose
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- streuen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- zugelassen bis
- 31.08.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 30 GQ | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Rasen | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nicht im Ansaatjahr
- während der Vegetationsperiode (März bis Oktober)
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| VA264 | Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. | – | – |
| NW801 | Drän- und Oberflächenwasser von behandelten Funktionsflächen (Greens und Abschläge) sind in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abzuleiten. | – | – |