Malvin WG
Anwendungs-Nummer: 005177-00/01-004
- Kulturen
- Heidelbeere
- Schaderreger
- Triebsterben (Godronia cassandrae)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 07.10.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 1,5 KH | – – 500 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Heidelbeere | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach der Ernte
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW605 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgende | – | – |
| NT204 | Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten. | – | – |
| NW606 | Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | 15 m |